Wohnungs-Mietvertrag (Seite 2)

§ 3 Miete (Fortsetzung)

Mieterhöhungen und alle anderen Erklärungen, die Vertragsänderungen betreffen, muss der Vermieter schriftlich abgeben. Soweit gesetzlich zulässig, reicht die Abgabe der Erklärung in Textform aus.

Mit dieser Miete sind sämtliche Betriebskosten bezahlt, soweit sich nicht aus Ziffer 2 etwas anderes ergibt.

Die höchstzulässige Miete beträgt

Der Vermieter erteilt dem Mieter alle Auskünfte zur Mietbindung aus der Förderzusage.

2. Zusätzlich zur Miete bezahlt der Mieter
a)
für Heizung und Warmwasser eine Vorauszahlung in Höhe von
b)
für Wasserversorgung, Entwässerung, Müllabfuhr (weitere Betriebskosten hier eintragen):

Über die Vorauszahlungen wird jährlich abgerechnet. Ist ein Pauschalbetrag vereinbart, erfolgt keine Nachforderung.

3.
Der Gesamtbetrag der Miete ist auf das nachfolgende Konto des Vermieters zu zahlen
Kontodaten
4.
Der Vermieter versichert, dass im Durchschnitt der letzten zwei Abrechnungsperioden Heizkosten für das gesamte Objekt von nicht mehr als monatlich folgender Betrag angefallen sind

Soweit der Mieter weitere Betriebskosten zusätzlich zur Miete bezahlt, versichert der Vermieter, dass der vereinbarte Vorauszahlungsbetrag ausreicht, die voraussichtlich entstehenden Kosten auszugleichen.

§ 4 Verteilung und Abrechnung der Heiz- und Betriebskosten

§ 4 Verteilung und Abrechnung der Heiz- und Betriebskosten
1.

Soweit Vorauszahlungen vereinbart wurden, gilt Folgendes: Sind bei den Kosten für Heizung und Warmwasser die Grundsätze über die verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung maßgeblich, werden die Kosten des Betriebes der zentralen Heizungsanlage und der zentralen Warmwasserversorgung anteilig auf die Mieter des Hauses umgelegt.

2.

Die Gesamtkosten für Heizung und Warmwasser werden zu 50 Prozent nach Wohnfläche (qm-Zahl) und zu 50 Prozent nach dem festgestellten Wärmeverbrauch umgelegt, soweit nicht nachstehend ein anderer nach der Heizkostenverordnung zulässiger Verteilerschlüssel gewählt wurde.

3.
Die Verteilung der Heiz- und Warmwasserkosten erfolgt zu folgendem Anteil nach Wohnfläche bzw. Verbrauch
4.
Andere Betriebskosten werden verbrauchsabhängig oder verursachungsabhängig abgerechnet, soweit sie entsprechend erfasst werden. Anderenfalls erfolgt die Abrechnung über
die Betriebskosten nach dem Anteil der Wohnfläche:
die Betriebskosten nach Personenzahl:
5.

Über die Heiz- und Betriebskosten wird einmal jährlich abgerechnet.