Anlage 1 - Antrag auf Baugenehmigung (Art. 64 BayBO) / Antrag auf Abgrabungsgenehmigung (Art. 7 BayAbgrG) (Seite 4)

Bei Antrag auf Vorbescheid:

6. Bei Antrag auf Vorbescheid:

Konkrete Frage(n), über die im Vorbescheid zu entscheiden ist, siehe Beiblatt

Wird keine Frage gestellt, ist die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des in Ziff. 5 beschriebenen Vorhabens Gegenstand der Anfrage

Anlagen

7. Anlagen
Amtlicher Lageplan (§ 3 Nr. 1 BauVorlV)
Bauzeichnungen (§ 3 Nr. 2 BauVorlV)
Baubeschreibung (§ 3 Nr. 3 BauVorlV)
Standsicherheitsnachweis (§ 3 Nr. 4 BauVorlV)
Kriterienkatalog gemäß (§ 3 Nr. 4 BauVorlV) Anlage 2 der BauVorlV
Brandschutznachweis (§ 3 Nr. 5 BauVorlV)
Berechnungen (§ 3 Nr. 7 BauVorlV)
Angaben zur gesicherten Erschließung (§ 3 Nr. 6 BauvorlV)
Zustimmung zur Abstandsflächenübernahme / Abstandsübernahme (§ 3 Nr. 8 BauVorlV)
Antrag auf Ausnahme / Befreiung / Abweichung mit Begründung (§ 3 Nr. 9 BauVorlV)
UVP-Unterlagen
statistischer Erhebungsbogen
Weitere Anlagen

Hinweise zum Arbeitsschutz

8. Hinweise zum Arbeitsschutz

Bei der Planung und Ausführung des Bauvorhabens sind die Anforderungen der Baustellenverordnung zu beachten. Sofern es sich bei dem Bauvorhaben um die Errichtung oder Änderung einer Arbeitsstätte handelt, sind zusätzlich die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung zu beachten.

Hinweise zum Datenschutz nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

9. Hinweise zum Datenschutz nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Verantwortlich für die Verarbeitung dieser Daten ist Ihre zuständige untere Bauaufsichtsbehörde.

Die Daten werden erhoben, um das bauaufsichtliche Verfahren durchzuführen.

Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) DSGVO in Verbindung mit Art. 4 Bayer. Datenschutz- gesetz (BayDSG) in Verbindung mit dem anzuwendenden Fachgesetz.

Weitergehende Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten können Sie im Internet auf der Homepage der für die Genehmigung zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde abrufen. Alternativ erhalten Sie diese Informationen auch von Ihrer zuständigen Sachbearbeiterin / Ihrem zuständigen Sachbearbeiter oder von der behördlichen Datenschutzbeauftragten / dem behördlichen Datenschutzbeauftragten.

Vollmacht

10. Vollmacht
Mit nachstehender Unterschrift bevollmächtigt der Bauherr den Entwurfsverfasser, Verhandlungen mit der Bauaufsichtsbehörde im Zusammenhang mit diesem Antrag zu führen und Schriftverkehr mit Ausnahme von Bescheiden und Verfügungen bis zur Entscheidung über den Antrag in Empfang zu nehmen.

Unterschriften

11. Unterschriften
Entwurfsverfasser
Bauherr / Vertreter

Die in der BayBO eingeführten Begriffe Bauherr, Entwurfsverfasser, Prüfsachverständiger und Tragwerksplaner werden im Formular in der dem Gesetz entsprechenden männlichen Form verwendet.