Antrag auf Einrichtung einer Auskunfts-/Übermittlungssperre nach dem Bundesmeldegesetz (Seite 1)

Antragsteller / Antragstellerin

Antragsteller / Antragstellerin
Nach Maßgabe des Bundesmeldegesetzes beantrage ich die Einrichtung folgender Auskunfts-/Übermittlungssperren:
1. Auskunfts- bzw. Übermittlungssperren, für die keine Begründung erforderlich ist:

Übermittlungssperre an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften (§ 42 Abs. 3 Satz 2 BMG)

Diese Erklärung gilt auch für meine/unsere minderjährigen Kinder. (Das Einverständnis aller Sorgeberechtigten ist erforderlich!)
Kind 1
Kind 2
Kind 3
Kind 4