Antrag auf Einrichtung einer Auskunfts-/Übermittlungssperre nach dem Bundesmeldegesetz (Seite 2)

Nach Maßgabe des Bundesmeldegesetzes beantrage ich die Einrichtung folgender Auskunfts-/Übermittlungssperren: (Fortsetzung)
2. Auskunftssperren, für die eine Begründung erforderlich ist:

Auskunftssperre, da durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leib, Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen für mich oder für eine andere Person entstehen kann (§ 51 Abs. 1 BMG)

Unterschrift des Erklärenden + des Ehegatten