Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach der Spielgeräte-Verordnung - (Bayern) (Seite 2)

Beschreibung bzw. Bezeichnung der Spielgeräte bzw. des genehmigungspflichtigen Spieles:

Beschreibung bzw. Bezeichnung der Spielgeräte bzw. des genehmigungspflichtigen Spieles:
Aufgestellt werden sollen:
Geldspielgeräte (deren Bauart von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt zugelassen ist)
Warenspielgeräte (deren Bauart von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt zugelassen ist)
Betrieben werden sollen folgende genehmigungspflichtige Spiele, für die jeweils die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Bundeskriminalamtes – für stehendes Gewerbe –, des Landeskriminalamtes – für Reisegewerbe – beigefügt ist:
Notwendige Angaben und Unterlagen *) bei Antrag nach:

A

A
Für den / die Antragsteller/in ist ein Führungszeugnis (zur Vorlage bei einer Behörde)
beantragt worden
bei der zuständigen Meldebehörde
Für den / die Antragsteller/in ist eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (zur Vorlage bei einer Behörde)
beantragt worden (bei der für den Wohnsitz / Sitz der Niederlassung zuständigen Behörde)
Auszug aus dem Handels- oder Genossenschaftsregister ist
beantragt worden
Auskunft aus dem elektronischen Vollstreckungsportal
Bescheinigung in Steuersachen
beantragt worden
Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer
Nachweis über ein Sozialkonzept einer öffentlich anerkannten Institution
*)

Im Einzelfall kann die zuständige Erlaubnisbehörde zusätzliche Unterlagen verlangen bzw. auf einzelne Unterlagen verzichten. Erkundigen Sie sich deshalb rechtzeitig.