Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach der Spielgeräte-Verordnung - (Bayern) (Seite 3)

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Der Antragsteller / Die Antragstellerin besitzt bereits eine Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeiten – Allgemeine Aufstellerlaubnis –
Die Allgemeine Aufstellerlaubnis wurde, sofern nicht gleichzeitig mit diesem Antrag, beantragt und wird nach Erhalt vorgelegt
Unterrichtungsnachweis für das mit der Aufstellung beschäftigte Personal

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Für den / die Antragsteller/in ist ein Führungszeugnis (zur Vorlage bei einer Behörde)
beantragt worden
bei der zuständigen Meldebehörde
Für den / die Antragsteller/in ist eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (zur Vorlage bei einer Behörde)
beantragt worden (bei der für den Wohnsitz / Sitz der Niederlassung zuständigen Behörde)
Auszug aus dem Handels- oder Genossenschaftsregister ist
beantragt worden
Auskunft aus dem elektronischen Vollstreckungsportal
Bescheinigung in Steuersachen
beantragt worden

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Bundeskriminalamtes ist für jedes Spiel beigefügt.

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Für den / die Antragsteller/in ist ein Führungszeugnis (zur Vorlage bei einer Behörde)
beantragt worden
bei der zuständigen Meldebehörde
Für den / die Antragsteller/in ist eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (zur Vorlage bei einer Behörde)
beantragt worden (bei der für den Wohnsitz / Sitz der Niederlassung zuständigen Behörde)
Auszug aus dem Handels- oder Genossenschaftsregister ist
beantragt worden
Auskunft aus dem elektronischen Vollstreckungsportal
Bescheinigung in Steuersachen
beantragt worden
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Landes- kriminalamtes für jedes Spiel
Die Reisegewerbekarte des Antragstellers bzw. eine Fotokopie