Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung (Seite 1)

Die Eheschließenden sollen die beabsichtigte Eheschließung persönlich beim Standesamt anmelden.

Ist einer der Eheschließenden hieran verhindert, kann er den anderen Eheschließenden schriftlich bevoll- mächtigen.

Zur Sicherheit aller Beteiligten und um „böse Überraschungen“ am Tag der Hochzeit zu vermeiden – die unter Umständen sogar eine Ablehnung der Eheschließung zur Folge haben könnten – akzeptieren wir nur Vollmachten, die folgendes enthalten
  • die Vor- und Familiennamen beider Eheschließenden,

  • konkrete Angaben zum Familienstand des Vollmachtgebers,

  • die Anzahl aller etwaiger Vorehen und bisherigen Lebenspartnerschaften,

  • Angaben zu einer evtl. Adoption des Vollmachtgebers sowie

  • zu einem evtl. Verwandtschaftsverhältnis zwischen Vollmachtgeber und -empfänger

Hiermit bevollmächtige ich
Anrede
wohnhaft in
folgende Person
unsere Eheschließung beim nachfolgenden Standesamt anzumelden und alle hierfür erforderlichen Erklärungen abzugeben.

I.

I.

II.

II.

III.

III.
Ich bin nicht in gerader Linie verwandt mit
Person
Wir sind - ggf. waren - in folgender Weise miteinander verwandt: