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VMC PRÄQUALIFIKATION GMBH
Die "VMC Präqualifikation GmbH" (in der Folge kurz: VMC) ist eine vom Verein für die
Konformitätsbewertungsstelle" (in der Folge kurz: KBS) mit dem Sitz in Wien, Österreich.
Die Leitlinie des zuständigen Deutschen Bundesministeriums für die Durchführung des
für die Tätigkeit der KBS.
2.
Präqualifizierungsverfahrens, analog der Bekanntmachung im Bundesanzeiger, ist die Rechtsgrundlage
Der "Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen" e.V. Bonn (in der Folge kurz: PQ-
Vergabe öffentlicher Bauaufträge in Deutschland zu führen. Der PQ-Verein ist bei seiner Tätigkeit an
3.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE
DURCHFÜHRUNG DES PRÄQUALIFIKATIONSVERFAHRENS
BEGRIFFE UND DEFINITIONEN
1.
Verein), hat die hoheitliche Aufgabe, ein Präqualifikationsverzeichnis für Bauunternehmen bei der
die Leitlinie gebunden. Der PQ-Verein überwacht die von ihm exklusiv beauftragten KBS.
Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. Bonn, beauftragte und autorisierte private
Die "Deutsche Akkreditierungsstelle" (in der Folge kurz: DAkkS) ist die nationale
4.
Akkreditierungsstelle der Bundesrepublik Deutschland. Sie handelt nach der Verordnung (EG) Nr.
765/2008 und dem Akkreditierungsstellengesetz (AkkStelleG) im öffentlichen Interesse als alleiniger
Dienstleister für Akkreditierungen in Deutschland. Die DAkkS überwacht die Einhaltung der sich aus
den einschlägigen Normen und den Vorgaben der Leitlinie ergebenden Anforderungen und
Verpflichtungen der KBS.
"Antragsteller" (m/w) kann jede natürliche oder juristische Person, jede Personengesellschaft oder
5.
Kapitalgesellschaft sein, die sich gewerbsmäßig mit der Ausführung von Bauleistungen befasst. Jeder
Antragsteller i.S.d. Leitlinie hat einen Anspruch auf Durchführung des Präqualifikationsverfahrens zu
den in der Leitlinie, in den vorliegenden AGB und den in der Gebührenordnung enthaltenen
Bestimmungen.
Das ehemals als "Zertifikat" betitelte Dokument wird zukünftig als "Bescheinigung" bezeichnet.
6.
"Präqualifikationsverfahren" (in der Folge kurz: PQ-Verfahren) ist ein Zertifizierungsprogramm im
7.
Sinne der ISO 17065 und gliedert sich
7.1.
in das Verfahren zur Aufnahme eines Unternehmens in das beim PQ-Verein geführte amtliche
Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (in der Folge kurz: Antragsverfahren),
7.2.
und das Verfahren für die Aufrechterhaltung einer Präqualifikation (in der Folge kurz:
Evidenthaltung).
"Leistungsbereiche" sind die einzelnen Leistungen, für die sich ein Unternehmen präqualifizieren kann.
Diese sind in der Anlage 2 der Leitlinie angeführt.
Im Übrigen gelten alle vergaberechtlichen Begriffe im Sinne der deutschen Rechtsordnung, insbesondere
jene der VOB (Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen), des GWB (Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen), der VgV (Vergabeverordnung) und des VGRÄG 2005
(Vergaberechtsänderungsgesetz 2005) sowie die vergaberechtlichen Bestimmungen der Länder in
Deutschland und dem Urheberrechtsgesetz, sämtliche Bestimmungen in ihrer jeweils gültigen Fassung.
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